Tafelsilber behalten

Zum Antrag der CSB:

In der letzten Stadtratssitzung wurde der Antrag der CSB in den Geschäftsgang verwiesen, in dem die Antragsteller feststellen, dass “Wohnungswirtschaft nicht zur Kernaufgabe einer Kommune gehöre.”
In dieser Verkürzung ist die Aussage falsch, denn Art. 106 II der Bayerischen Verfassung lautet: “Die Förderung des Baues billiger Volkswohnung ist Aufgabe… der Gemeinden.” Deswegen haben viele Mitglieder der Altstadtfreunde, des Bürgervereins, der Gemeinschaft Stadtbild Coburg und der FDP gegen diesen Antrag erhebliche Bedenken.